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Vaterschaftstests
Vaterschaftstests bzw. -gutachten dienen dazu, festzustellen,
ob ein bestimmter Mann Vater eines bestimmten Kindes ist. Wir wollen
allen, auch in Bezug auf die Kosten, die Möglichkeit geben,
sich bezüglich der Vaterschaft eines Kindes sicher zu sein.
Durch die Fortschritte in der Molekularbiologie ist es möglich,
anhand der Analyse von DNA verwandtschaftliche Beziehungen zwischen
Personen relativ einfach und kostengünstig zu ermitteln.
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Wir benötigen dafür nur einen einfachen Mundschleimhautabstrich
der beteiligten Personen (Tupferprobe), in dem die körpereigenen
Zellen mit der personenspezifischen Geninformation enthalten
sind. |
Ein wichtiger Grund, der für die Durchführung
diese Art der Vaterschaftsbestimmung spricht, ist die Unabhängigkeit
des Kindsalters. Nicht nur Gerichte und Jugendämter setzen
solche DNA-Tests inzwischen zur Untersuchung der Vaterschaft ein,
auch Privatpersonen können sich jetzt schnell und kostengünstig
Gewissheit verschaffen.
Analyse:
Bei einem Drei-Personen-Gutachten von Putativ-Vater (möglicher
Vater) , Mutter und Kind wird im Regelfall eine über 99,99%ige
Vaterschaftswahrscheinlichkeit erreicht oder eine Vaterschaft durch
den sicheren Ausschluss in mehreren Systemen unmöglich gemacht.
Dies gilt unter der Annahme, dass als mögliche Väter zwei
unverwandte Personen in Frage kommen. Bei Verwandtenfällen
(Brüder; Vater - Sohn) ist eine zweifelsfreie Identifizierung
nur mit einem erheblich höherem Aufwand möglich.
Bei Gutachten mit nur zwei Personen kann aus statistischen Gründen
nur eine etwas geringere Vaterschaftswahrscheinlichkeit erreicht
werden. Vor der Probenentnahme beim Kind ist eine Einverständniserklärung
durch den Sorgeberechtigten einzuholen.
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Gewährleistung:
Die Laboranalysen erfolgen nach den Empfehlungen der DNA-Kommission
der Internationalen Gesellschaft für forensische Genetik
und nach für DNA-Untersuchungen allgemeinen fachlichen
Regeln. Wir führen regelmäßig Ringversuche der
Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin durch. |
Durchführung:
Der Test erfolgt auf der Grundlage von Mundschleimhautabstrichen
(ideal bei Säuglingen) oder EDTA-Blut der jeweiligen Testpersonen.
Die Probennahme erfolgt gemäß unserer Testanleitung und
der Feststellung der Identität (gesondertes Formular) mittels
Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde.
Eine vertrauliche Behandlung der Daten und Ergebnisse wird selbstverständlich
sichergestellt.
Das Gutachten erhält der Auftraggeber ca. 10 Tage nach Probeneingang
und Bezahlung der Kosten.
Kosten:
Die Kosten für ein Vaterschaftsgutachten
betragen 112,- Euro pro Person zzgl.
MwSt.
Je nach Art der Verwendung und Aussagekraft des Gutachtens
gibt es die Möglichkeit ein Zwei-Personen
oder Drei-Personen-Gutachten zu machen.
Soll ein weiterer möglicher Vater bei einem Gutachten
bestimmt werden, ist dies zu einem Preis von 168 Euro zzgl. MwSt möglich.
Formulare (verwenden
Sie beiliegende Formulare im PDF-Format für einen Auftrag):
Sollten Sie weitere Fragen haben, die wir
Ihnen hier nicht beantwortet haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch,
schriftlich oder via E-mail >>
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