Vaterschaftstests

 

Vaterschaftstests bzw. -gutachten dienen dazu, festzustellen, ob ein bestimmter Mann Vater eines bestimmten Kindes ist. Wir wollen allen, auch in Bezug auf die Kosten, die Möglichkeit geben, sich bezüglich der Vaterschaft eines Kindes sicher zu sein. Durch die Fortschritte in der Molekularbiologie ist es möglich, anhand der Analyse von DNA verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Personen relativ einfach und kostengünstig zu ermitteln.



Wir benötigen dafür nur einen einfachen Mundschleimhautabstrich der beteiligten Personen (Tupferprobe), in dem die körpereigenen Zellen mit der personenspezifischen Geninformation enthalten sind.

Ein wichtiger Grund, der für die Durchführung diese Art der Vaterschaftsbestimmung spricht, ist die Unabhängigkeit des Kindsalters. Nicht nur Gerichte und Jugendämter setzen solche DNA-Tests inzwischen zur Untersuchung der Vaterschaft ein, auch Privatpersonen können sich jetzt schnell und kostengünstig Gewissheit verschaffen.


Analyse:
Bei einem Drei-Personen-Gutachten von Putativ-Vater (möglicher Vater) , Mutter und Kind wird im Regelfall eine über 99,99%ige Vaterschaftswahrscheinlichkeit erreicht oder eine Vaterschaft durch den sicheren Ausschluss in mehreren Systemen unmöglich gemacht. Dies gilt unter der Annahme, dass als mögliche Väter zwei unverwandte Personen in Frage kommen. Bei Verwandtenfällen (Brüder; Vater - Sohn) ist eine zweifelsfreie Identifizierung nur mit einem erheblich höherem Aufwand möglich.
Bei Gutachten mit nur zwei Personen kann aus statistischen Gründen nur eine etwas geringere Vaterschaftswahrscheinlichkeit erreicht werden. Vor der Probenentnahme beim Kind ist eine Einverständniserklärung durch den Sorgeberechtigten einzuholen.



Gewährleistung:
Die Laboranalysen erfolgen nach den Empfehlungen der DNA-Kommission der Internationalen Gesellschaft für forensische Genetik und nach für DNA-Untersuchungen allgemeinen fachlichen Regeln. Wir führen regelmäßig Ringversuche der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin durch.

Durchführung:
Der Test erfolgt auf der Grundlage von Mundschleimhautabstrichen (ideal bei Säuglingen) oder EDTA-Blut der jeweiligen Testpersonen.
Die Probennahme erfolgt gemäß unserer Testanleitung und der Feststellung der Identität (gesondertes Formular) mittels Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde.
Eine vertrauliche Behandlung der Daten und Ergebnisse wird selbstverständlich sichergestellt.
Das Gutachten erhält der Auftraggeber ca. 10 Tage nach Probeneingang und Bezahlung der Kosten.

Kosten:
Die Kosten für ein Vaterschaftsgutachten betragen 112,- Euro pro Person zzgl. MwSt.

Je nach Art der Verwendung und Aussagekraft des Gutachtens gibt es die Möglichkeit ein Zwei-Personen oder Drei-Personen-Gutachten zu machen.

Soll ein weiterer möglicher Vater bei einem Gutachten bestimmt werden, ist dies zu einem Preis von 168 Euro zzgl. MwSt möglich.

Formulare (verwenden Sie beiliegende Formulare im PDF-Format für einen Auftrag):

Sollten Sie weitere Fragen haben, die wir Ihnen hier nicht beantwortet haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, schriftlich oder via E-mail >> Kontakt
 

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