![]() |
|||||||||
|
|||||||||
Wortlaut des Artikels Trillium-Report 2007 5(2):61, Juni 2007 (Seite 61) PLATTFORM DIAGNOSTIK Innerhalb von 25 Jahren entwickelte sich aus einer kleinen Laborarztpraxis in München ein überregionales Netzwerk von Laboratorien, das regionale Präsenz mit überregionaler Kompetenz verbindet. Der Trillium Report gratuliert zu diesem Jubiläum mit einem Portrait des Unternehmens und seines Gründers. Dr.med. Dr. rer. nat. Univ. Melb. Fritz- Georg Staber ist seit 25 Jahren ein anerkannter Fachmann und Meinungsbildner im Bereich Labormanagement. Als Wissenschaftler war er von 1975 bis 1981 auf dem Gebiet der zellulären Immunologie und Stammzellforschung international tätig und publizierte rund 60 Arbeiten zu diesen Themen, in der Regel als Erstautor in renommierten Zeitschriften wie New England Journal of Medicine, PNAS oder Nature.
Auch in seiner derzeitigen Tätigkeit als Leiter des Labors Dr. Staber und Partner hält er regen Kontakt zu hochrangigen Wissenschaftlern auf den Gebieten der Prionen- und Apoptoseforschung. Kürzlich erst war der Nobelpreisträger Prof. Stanley B. Prusiner zum Gedankenaustausch bei ihm in München. 1982 gründete Dr. Staber seine Laborarztpraxis mit damals insgesamt vier Mitarbeitern in München. Innerhalb kürzester Zeit entwickelte sich das Familienunternehmen zu einer anerkannten Adresse in der Laborbranche. Anfang der neunziger Jahre expandierte der Dienstleister mit der Gründung der beiden Standorte in Freiberg und in Klipphausen bei Dresden. Dabei sollte die Spezialanalytik in erster Linie an den beiden Standorten in Sachsen erfolgen; nicht zuletzt, um den Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern zu unterstützen. 25 Jahre später beschäftigt die Laborgruppe mit den überregionalen Partnerschaften Medizinische Laboratorien Dr. Staber & Partner und Laboratoriumsmedizin Kassel MVZ bundesweit ca. 400 Mitarbeiter und versorgt weit über 4.000 Mitglieder in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland- Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Schleswig- Holstein. Damit gehört die Laborgruppe zu den zehn größten Laboranbietern in Deutschland. Die Abbildung zeigt die Standorte in Deutschland. Darüber hinaus besteht eine internationale Kooperation mit Hexalab, Belgrad, dem größten Privatlabor Serbiens. Hoher Akademikeranteil Der hohe Anspruch und absolute Fokus auf Qualität spiegelt sich in den Medizinischen Laboratorien Dr. Staber & Partner zum einen in der Zertifi zierung nach DIN ISO 15189 wider, zum anderen jedoch auch im überproportional hohen Anteil von Akademikern in der Belegschaft. Insgesamt 18 Fachärzte und 25 medizinisch- naturwissenschaftliche Akademiker betreuen die Einsender. Zu den etwa 4.000 Auftraggebern gehören niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen, 100 Kliniken im In- und Ausland und betriebsmedizinische Dienste ebenso wie öffentliche Auftraggeber, wissenschaftliche Institute und die pharmazeutische Industrie. Die Laborgruppe bewältigt ein Probenaufkommen von jährlich über 125 Millionen Analysen mit mehr als 50.000 Untersuchungsbefunden pro Tag. Das Portfolio der Gruppe umfasst das gesamte diagnostische Spektrum der Laboratoriumsmedizin und der Mikrobiologie mit allen Bereichen der Spezialanalytik. Um den Anforderungen in der täglichen
Routine gerecht werden zu können, verfügen
die Laboratorien an allen Standorten über modernste Laborausstattung mit Weiteren Kooperationen mit anderen Laboren und Kliniken steht das Unternehmen offen gegenüber. Os, gh Kontaktadresse: Dr.med. Dr. rer. Nat. (Univ. Melb.) Hofer Straße 15 Nach obenABBOTT Times: PraxisreportDer vollständige Artikel (Januar 2007) hier als PDf
zur Einsicht/Download:
Nach oben
Die MEDIZINISCHEN LABORATORIEN DR STABER & PARTNER hatten hochkarätigen Besuch. Prof. Stanley B. Prusiner besuchte die Laboratorien um sich mit Dr.med. Dr. rer. nat Univ. Melbourne Fritz-Georg Staber und seinen Partnern zu einem längeren Gedankenaustausch zu treffen. Prof. Prusiner, ist ein anerkanntes Mitglied der Weltelite in der medizinischen Grundlagenforschung. Im Laufe seiner wissenschaftlichen Karriere, welche 1963 begann, bekam er zahlreiche Auszeichnungen. Die bedeutendste ist mit Sicherheit der Nobelpreis für Medizin, welcher ihm im Jahre 1997 vom Schwedischen König überreicht wurde. Prof. Prusiner erhielt diese Auszeichnung für seine Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der spongiösen Encephalopathien, welche bei Mensch und Tier vorkommen. Die bedeutendsten Vertreter dieser Art von Erkrankungen sind die Creutzfeld-Jakobsche Erkrankung beim Mensch und BSE beim Rind. Es war das Verdienst von Prof. Prusiner, zu beweisen, dass die Krankheit durch körpereigene, in ihrer Tertiärstruktur pathologisch veränderte Proteine, den Prionen, ausgelöst wird.
Prof. Prusiner baute seine Forschungsarbeiten auf den Erkenntnissen eines anderen Nobelpreisträgers, Carleton Gajdusek auf, welcher in den 80er Jahren in Australien am gleichen Forschungsinstitut wie Dr. Staber tätig war. Gajdusek erbrachte als erster den Beweis für die Übertragbarkeit von spongiösen Enzephalopathien und konnte zugleich zeigen, dass die Infektiosität nicht auf klassische Erreger, wie bekannte Viren oder Bakterien beruht. Dr. Stabers mehrjährige medizinische Grundlagenforschung im In- und Ausland und die vielen gemeinsamen Bekanntschaften und Berührungspunkte in der beruflichen Karriere von Prof. Prusiner und Dr. Staber führten zu diesem Treffen. Beim Gedankenaustausch zwischen Prof. Prusiner und Dr. Staber wurden vor allem verbesserte diagnostische und therapeutische Möglichkeiten bei Mensch und Tier, sowie eventuelle Kooperationen, welche diesbezüglich Fortschritte ergeben könnten, diskutiert. Indikationsbezogene Ausnahmekennziffern
Meldepflichtige Krankheiten und Erreger nach
Beachten Sie auch die gültige Ausnahmekennziffer 32006 bei meldepflichtigen Erkrankungen! § 6 Meldepflichtige Krankheiten
(1) Namentlich ist zu melden: 1. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an a) Botulismus b) Cholera c) Diphtherie d) humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen e) akuter Virushepatitis f) enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) g) virusbedingtem hämorrhagischen Fieber h) Masern i) Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis j) Milzbrand k) Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt) l) Pest m) Tollwut n) Typhus abdominalis/Paratyphus sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt, 2. der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn a) eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt, b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, 3. der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, 4. die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers, 5. soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten a) einer bedrohlichen Krankheit oder b) von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 8, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 oder Abs. 4 zu erfolgen.
(2) Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Nr. 1 hinaus mitzuteilen, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(3) Dem Gesundheitsamt ist unverzüglich das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, als Ausbruch nichtnamentlich zu melden. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 und 4 Satz 3 zu erfolgen.
§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern (1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweizu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen: 1. Adenoviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis im Konjunktivalabstrich 2. Bacillus anthracis 3. Borrelia recurrentis 4. Brucella sp. 5. Campylobacter sp., darmpathogen 6. Chlamydia psittaci 7. Clostridium botulinum oder Toxinnachweis 8. Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend 9. Coxiella burnetii 10. Cryptosporidium parvum 11. Ebolavirus 12. a) Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC)
13. Francisella tularensis 14. FSME-Virus 15. Gelbfiebervirus 16. Giardia lamblia 17. Haemophilus influenzae; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor oder Blut 18. Hantaviren 19. Hepatitis-A-Virus 20. Hepatitis-B-Virus 21. Hepatitis-C-Virus; Meldepflicht für alle Nachweise, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt 22. Hepatitis-D-Virus 23. Hepatitis-E-Virus 24. Influenzaviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis 25. Lassavirus 26. Legionella sp. 27. Leptospira interrogans 28. Listeria monocytogenes; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Blut, Liquor oder anderen normalerweise sterilen Substraten sowie aus Abstrichen von Neugeborenen 29. Marburgvirus 30. Masernvirus 31. Mycobacterium leprae 32. Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis; Meldepflicht ür den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum 33. Neisseria meningitidis; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen Substraten 34. Norwalk-ähnliches Virus; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl 35. Poliovirus 36. Rabiesvirus 37. Rickettsia prowazekii 38. Rotavirus 39. Salmonella Paratyphi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise 40. Salmonella Typhi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise 41. Salmonella, sonstige 42. Shigella sp. 43. Trichinella spiralis 44. Vibrio cholerae O 1 und O 139 45. Yersinia enterocolitica, darmpathogen 46. Yersinia pestis 47. andere Erreger hämorrhagischer Fieber. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen. (2) Namentlich sind in dieser Vorschrift nicht genannte Krankheitserreger zu melden, soweit deren örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 4, § 9 Abs. 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen. (3) Nichtnamentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden: 1. Treponema pallidum 2. HIV 3. Echinococcus sp. 4. Plasmodium sp. 5. Rubellavirus; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen 6. Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4 Satz 1 zu erfolgen.
International Cooperation in clinical pathology and medical microbiology between Hexalab Serbia and Germany August 2004 Besides Interlab GmbH, the Staber Group is holding the following companies, DIAGNOSTIC-LAB GmbH, Pro-Labor GmbH, Med.-Lab GmbH and The Medical Laboratories Dr. Staber & Partner. The Staber Group runs five laboratories in the German cities Munich, Heilbronn, Nürnberg, Dresden and Freiburg. The emphasis of the enterprises is medical laboratory diagnosis. In addition veterinary analyses and hygiene monitoring for the food industry are provided. On average approximately 50.000 tests per day are performed by a staff of 320 people. Hexalab Belgrade is already the leading medical laboratory in Serbia now. With 80 employees it takes care for approximately 500 patients each day. The decision to become member of the Staber group in Germany was done with the strategic aim to further strengthen the already higly developed professional standards of Hexalab and to extent the services of Hexalab over the whole area of Serbia and Montenegro, as well as Bosnia-Herzegovina.
|