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AGB
AGBs für die Med-Lab GmbH, Diagnostic-Lab
GmbH, Dr. Staber & Kollegen GmbH (Sitz in München); Dr. Staber
& Kollegen (Sitz in Kassel); Med-Lab GmbH Kassel
§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit
vorgenommenen Lieferungen und Leistungen.
Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns-im Rahmen einer
laufenden Geschäftsverbindung-bei späteren Verträgen
nicht ausdrücklich auf sie beziehen. Sie gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende
AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen.
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser
Frist kommt der Käufer/Auftraggeber in Zahlungsverzug.
Skonti oder sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen
schriftlichen Vereinbarung.
2. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem
Fall dann sofort fällig, wenn der Käufer/ Auftraggeber
mit der Zahlung oder der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit
uns gegenüber in Verzug gerät.
Gleiches gilt wenn die Voraussetzungen des § 3 Ziff. 5 vorliegen
oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an
der Kreditwürdigkeit des Käufers/Auftraggebers rechtfertigen.
3. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir unbeschadet
weiterer Ansprüche berechtigt, die banküblichen Zinsen,
mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Ferner
sind wir in diesem Fall berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz
wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer zu Recht
die Lieferung beanstandet hat.
4. Bei Annahme von Schecks gilt die Zahlung erst
erfolgt, wenn dieser eingelöst wurde und wir über den
Betrag verfügen können. Diskont-, Einziehungsspesen und
alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Käufers/Auftraggebers/Leistungsempfängers.
Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete
Zweifel an der Deckung bestehen.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer/Auftraggeber
nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig,
als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt sind. Die Rechte des Käufers/ Auftraggebers aus
Vertragsverhältnissen mit uns sind ohne unsere Zustimmung nicht
übertragbar.
§ 3 Leistungsumfang und Lieferung
1. Liefer/Leistungsfristen oder Termine, die nicht
ausdrücklich als verbindlich zugesichert worden sind, sind
ausschließlich unverbindliche Angaben.
Geraten wir bei verbindlich zugesicherten Fristen und Terminen in
Verzug, hat uns der Käufer/Leistungsempfänger schriftlich
eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Jede Lieferung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Soweit keine
bestimmte Versandart vereinbart ist, bleibt die Art der Versendung
uns vorbehalten.
2. Im Falle des Annahmeverzugs, Zahlungsverzugs oder
der Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt,
den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen.
3. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer
uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit, auch
aus der ständigen Geschäftsbeziehung in Verzug ist.
4. Rohstoff-oder Energiemangel, Streiks, Verkehrsstörungen
und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminsüberschreitungen
von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Fälle höherer
Gewalt, sowie alle anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen
befreien uns für die Dauer und im Umfang der Leistungsbeeinträchtigung
von der Leistungs/Lieferungspflicht.
In diesen Fällen sind wir darüber hinaus -unbeschadet
der Haftung gem. § 4-zum schadensersatzfreien Rücktritt
vom Vertrag berechtigt,-wenn uns die Leistung unmöglich bzw.
unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht
abzusehen ist.
5. Wenn uns Tatsachen oder Umstände bekannt
werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers/Auftraggebers
begründen (insbesondere Nichtzahlung fälliger und gemahnter
Rechnungen, Insolvenzanträge, Wechselproteste, Nichteinlösung
von Schecks etc.) und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu
ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit
ganz oder teilweise - unter Berücksichtigung der Ziff. 2 dieser
AGB-zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 4 Gewährleistungs-und Haftungsbegrenzung
1. Geraten wir mit einer Leistung/Lieferung in Verzug
und ist auch die vom Käufer/Auftraggeber zu setzende Nachfrist
abgelaufen, so kann der Käufer/Auftraggeber für die Leistungen
zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht
sind.
Sind die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer
ohne Interesse, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere
Haftung auf den als Folge dieser Pflichtverletzung vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
2. Der Käufer/Auftraggeber hat unverzüglich
nach Empfang der Ware die Ware zu untersuchen und zu prüfen
ob sie einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt
wurde und sichtbare Mängel spätestens 14 Tage nach Empfang
der Ware zu rügen, nicht offensichtliche Mängel spätestens
zwei Wochen nach deren Erkennen.
Besteht die Beanstandung zu Recht, gehen die dadurch entstehenden
Kosten zu unseren Lasten, andernfalls zu Lasten des Käufers.
3. Sollte die gelieferte Ware oder die Leistung mangelhaft
sein, so werden wir nach
unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern/eine
mangelfreie Leistung erbringen (Nachlieferung, Nacherfüllung,
Nachbesserung).
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Käufer/Auftraggeber
unzumutbar, so kann der Käufer/Auftraggeber den Preis mindern
oder vom Vertrag zurücktreten/kündigen. Weitere Ansprüche
mit Ausnahme der nach Ziff. 4-9 bestehen nicht.
4. Gewährleistungsansprüche des Käufers/Auftraggebers,
der mit uns weder im Rahmen seiner gewerblichen noch seiner selbständigen
beruflichen Tätigkeit Rechtsgeschäfte geschlossen hat,
verjähren in zwei Jahren ab Empfang der Ware/Leistung, bei
Unternehmern in einem Jahr ab Empfang der Leistung.
5. Wir haften nur für Schadensersatz, wenn
(a) die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend
ist oder in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers,
oder der Gesundheit.
(b) wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht)
verletzen oder eine Eigenschaft der Ware/Leistung zugesichert haben
(Garantie) oder, wenn
(c) der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem
Verhalten von uns beruht.
6. In allen anderen Fällen ist die Haftung von
uns für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage
ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für indirekte
Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden
des Käufers/Auftraggebers.
7. In jedem Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden
begrenzt, den wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zugänglichen
Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnten
oder hätten vorhersehen können.
Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht in den Fällen
der Ziff. 5a, den Fällen der vorsätzlichen Schädigung
und den Fällen grob fahrlässiger Schädigung gegenüber
Geschäftspartnern/Kunden, die mit uns weder im Rahmen ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
Rechtsgeschäfte geschlossen haben/Leistungen empfangen haben
(Verbraucher).
8. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung
nach vorstehenden Absätzen gelten auch für Schäden,
die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Art und
Weise von unseren Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen
verursacht werden.
9. Beratung geben wir nach besten Wissen aufgrund
unserer Erfahrung.
Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung
unserer Ware sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer
nicht von eigenen Prüfungen. Für die Beachtung gesetzlicher
und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren
ist der Kunde verantwortlich.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Die Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller
Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Bei Annahme von
Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese eingelöst
wurden und wir über den Betrag verfügen können.
2. Der Käufer nimmt die Vorbehaltsware für
uns in handelsübliche Verwahrung.
§ 6 Sonstiges
1. Bei Forderungen aufgrund mehreren Leistungen /Lieferungen
bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder
andere Schuld uns überlassen.
2. Nebenabreden oder mündliche Absprachen müssen
schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für die Abbedingung
der Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung
des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke
offenbar wird.
In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung oder ergänzungsbedürftige
Vertragslücke möglichst so zu deuten oder zu ergänzen,
dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche
Zweck erreicht wird.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort sowohl der von uns, als auch
der vom Käufer zu erbringenden Leistungen, insbesondere Zahlungen,
ist der Ort an dem die von uns geschuldete Leistung erbracht wird.
2. Ist die Vertragspartei Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist der Gerichtstand München.
Gleiches gilt, wenn die Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat oder die Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
deutschen Gesetz verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen
Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als
nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des
Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, entzogen wird.
Nach
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